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Live Auction
beendetes Los
Ort des Loses
Münster-Roxel

Lücke, Johann Friedrich, d. J. (zugeschrieben): Herausragende Wachsbossierarbeit mit der Darstellung eines Fürsten, der als Brustkreuz den polnischen Weißen Adler Orden trägt, um 1760
Wachsbossierarbeit mit Holzrahmen H.: 15,5 x Br.: 11,5 cm. In neuerem Glaskasten, H 20 x B 15 x T 4cm, das Ovalmedaillon zeigt eine subtile beeindruckende Reliefdarstellung im Profil, Der Dargestellte ist bekleidet mit einem fürstlichen Gewand: einem hermelingefütterten Mantel, Spitzenjabot und Rock. Die für die Zeit um 1760 typische zeitgenössische Perücke besteht aus drei Lockenpartien und einem Zopf, der in einem Beutel endet. Auf dem Gewand trägt er das Brustkreuz des polnischen Ordens vom Weißen Adler. Inschrift auf der Rückseite (kariertes Papier auf Marmorpapier geklebt): Friedrich August II., Kurfürst von Sachsen, als König von Polen (seit 1734) August III.1696 – 1763 Von Johann Friedrich Lücke d.J.1727 Freiberg in Sa. (=Sachsen) – 1797 MeißenTätig seit 1741 als Bossierer an der Porzellanmanufaktur in Meißen. Diese Zuschreibung wird für das Portraitmedaillon auch im Versteigerungskatalog der Firma Lempertz (Auktion 571, 11.-13. Juni 1979, Nr.1325) genannt. Johann Friedrich Lücke d.J. wurde 1727 in Freiberg (Sachsen) geboren und ist 1797 in Meißen gestorben. Er entstammt einer Künstlerfamilie, deren Mitglieder Elfenbeinschnitzereien und ebenso viele Porzellanmodelle und vor allem auch Wachsportraits schufen. 1741 als Bossierer an der Porzellanmanufaktur in Meißen tätig, floh er nach der Reform der Meißener Manufaktur um 1757 vielleicht nach Höchst. Nachdem er dann 1758 als Modelleur in Frankenthal erscheint, wird er 1764 nach Meißen zurückberufen. Vieles ist über ihn nicht bekannt. Einige seiner Figuren zählen zu den besten Porzellanfiguren seiner Zeit. Sabine Schwab, Wachsspezialistin und Restauratorin, weist am 27.05.2021 in ihrer Bewertung der Bossierarbeit darauf hin, dass es sich wohl eher um Johann Christoph Ludwig Lücke (um 1703/05 – 1780) handeln müsse, der Bildhauer in Holz, Ton, Wachs, Papiermachée, später Fabrikant, vor allem aber Kleinplastiker in Elfenbein war. Er wirkte an den Porzellanmanufakturen Meißen und Wien. (Bewertung liegt in Schriftform vor). Der vom Dargestellten getragene polnische Orden vom Weißen Adler ist in engem Zusammenhang mit dem allmächtigen Minister Heinrich Graf Brühl zu sehen. Der Orden wurde 1705 von August dem Starken (August II. von Polen) begründet und bestand bis zum Tode seines Nachfolgers Friedrich August II. von Sachsen und als August III. König von Polen bis zum Jahre 1763. Graf Brühl, der in Polen und Sachsen regierte, machte den Ordenvom Weißen Adler zu einem Handelsobjekt. Man konnte die Ritterwürde für 10.000 polnische Gulden bei Brühl erkaufen. Der kunstsinnige Fürst Friedrich August II. von Sachsen und seit 1733 als August III. König von Polen, setzte Brühl seit 1733 als Generaldirektor der fürstlichen Kunstsammlungen ein. Der sächsische Kurfürst war politisch wenig interessiert, den Dresdener Hof machte er zu einem blühenden Zentrum künstlerischen Schaffens und
erwarb hochbedeutende Gemälde für die Gemäldegalerie in Dresden. Zu seinen Haupterwerbungen zählte der Ankauf der „Sixtinischen Madonna“ von Raffael und der „Notte“ von Correggio. Wie Sabine Schwab beschreibt, könnten der Bruststern mit erhabenen Punkten (Edelsteine),Perücke und Bekleidung ein Beleg dafür sein, dass es sich bei dem Dargestellten tatsächlichum August III. von Polen handelt. Sie weist aber ebenso differenziert darauf hin, dass das massige, voluminöse Gesicht und insbesondere die Nase jedoch ein deutlich anderes Profil haben. In Elfenbeinreliefs und Gemälden, sowie Miniaturmalereien auf Elfenbein, ist das Profil ebenso deutlich anders. Sabine Schwab weist abschließend mit einem Satz in ihrem Gutachten darauf hin: Eine Zuschreibung sowohl zum Portraitierten als auch zum auf dem Schriftstück des Rahmens vermerkten Künstlers kann nicht eindeutig bewiesen werden, sollte also mit deutlichem Fragezeichen versehen werden. Zu Johann Friedrich Lücke d.J. und seiner FamilieThieme-Becker, Künstlerlexikon, Band 23, S. 445-447Unterberg, Michael: Verf., Dreßen, Angela, Hrsg., Blütenlese, Meißener Porzellan aus der Sammlung Tono Dreßen, Berlin, München 2018, S. 24ff., weiteres dort auch dazu über LückeSpiegl, Walter, Meissner Porzellan, München 1978, S. 206 f.Möller, Karin Annette, Kunstwerke aus Wachs, Der Schweriner Bestand (Staatliches MuseumSchwerin), Dresden 2017Syndram, Dirk (Hrsg.) und andere, Das Grüne Gewölbe zu Dresden, Führer durch seine Geschichte und seine Sammlungen, München, Berlin 1994, Ss. 195 ff., S. 334Saur, Allgemeines Künstlerlexikon (AKL)Dolz, Renate, Porzellan, München 1974, S. 128Katalog Museum für Kunst und Gewerbe Hamburg, Theuerkauff, Christian und Möller, Lise Lotte, Die Bildwerke des 18. Jahrhunderts, Braunschweig 1977, Ss. 170 f., 175-180, 214, 272, Literaturverzeichnis von Sabine Schwab:Christian Theuerkauff, Die Bildwerke in Elfenbein des 16. – 19 Jh., Band II, Berlin 1986, S. 193 f. (Elfenbeinrelief Friedrich August II, Kurfürst von Sachsen, als August III. seit 1733 auch König von Polen)Jutta Kappel, Elfenbeinkunst im Grünen Gewölbe zu Dresden, Dresden 2017, S. 502 ff. (Elfenbeinmedaillon, signiert Lücke, und Portrait auf Papier von August III)https://skd-online-collection.skd.museum/Details/Index/185929Lit. Katalog Unter einer Krone, Leipzig 1997, S. 294 ff.

Sommerauktion Kunst und Antiquitäten
Live
Adresse des Veranstaltungsortes
Auktionshalle Daniel Meyer
Otto-Hahn-Str. 15
Münster-Roxel
48161
Germany
Sommerauktion Kunst und Antiquitäten

Auktionsdaten
02 Juli 2021 18:00 CEST
Lots: 1-226
03 Juli 2021 10:00 CEST
Lots: 227-987
Daten anzeigen
26 Juni 2021 13:00 - 18:00 CEST
27 Juni 2021 13:00 - 18:00 CEST
28 Juni 2021 13:00 - 18:00 CEST
29 Juni 2021 13:00 - 18:00 CEST
30 Juni 2021 13:00 - 18:00 CEST
01 Juli 2021 13:00 - 18:00 CEST
Auktionswährung
EUR

Wir bieten Postversand mit unserem Versandpartner DHL an. Bei sperrigen Objekten vermitteln wir gerne einen Speditionsfirma.
Die Abholung der Ware findet in der Otto-Hahn-Str. 15 in 48161 Münster-Roxel statt.

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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)



Versteigerung

Die Versteigerung erfolgt freiwillig. Sie wird im eigenen Namen und für Rechnung der Auftraggeber durchgeführt. Bieter und Käufer haben keinen Anspruch auf deren Bekanntgabe.

Die zur Versteigerung kommenden Gegenstände können vor der Versteigerung in unseren Räumen besichtigt und auf eigene Gefahr geprüft werden.

Der Auktionator hat das Recht, in Ausnahmefällen Nummern außerhalb der Reihe zu versteigern, Nummern zu vereinen, zu trennen und zurückzuziehen.

Objekte mit Schätzpreis unter 60,00 € werden vom Auktionshaus zu jedem Gebot zugeschlagen. Ein Anspruch auf Differenzausgleich bei Unterschreitung des Limits dem Einlieferer gegenüber, wird von Daniel Meyer, Antiquitäten & Auktionen, ausdrücklich ausgeschlossen.

Unverkaufte Ware muss innerhalb von 4 Wochen nach Beendigung der Auktion vom Einlieferer auf eigene Kosten abgeholt werden. Anderenfalls behält sich das Auktionshaus vor, die Lagergebühren mit 25,00 € pro Objekt und Monat in Rechnung zu stellen. Geschieht dieses nach 2 Monaten dennoch nicht,behält sich das Auktionshaus vor, die Objekte mit einem um 50 % reduzierten Limit nocheinmal zu versteigern.



Beschaffenheit, Gewährleistung

Die zur Versteigerung gelangenden und im Rahmen der Vorbesichtigung prüfbaren und zu besichtigenden Gegenstände sind ausnahmslos gebraucht und werden in dem Zustand versteigert, in dem sie sich beim Zuschlag befinden, ohne Gewähr und Haftung für offene oder versteckte Mängel. Nach dem Zuschlag bleiben Beanstandungen gleich welcher Art unberücksichtigt. Der Versteigerer ist bereit rechtzeitig vorgetragene Mängelrügen dem Auftraggeber zu übermitteln.

Die Katalogbeschreibungen werden nach bestem Wissen und Gewissen vorgenommen, stellen jedoch keine Garantien im Rechtssinne dar und dienen ausschließlich der Information. Beanstandungen des Erhaltungszustandes werden im Katalog nur erwähnt, wenn sie nach Auffassung von Daniel Meyer Auktionen den optischen Gesamteindruck des Kunstwerkes beeinträchtigen. Fehlende Angaben zum Erhaltungszustand begründen infolge dessen auch keine Garantie oder Beschaffenheitsvereinbarung.

Interessenten können einen Zustandsbericht für jedes Kunstwerk anfordern. Dieser Bericht, mündlich oder in Schriftform, enthält keine abweichende Individualabrede und bringt lediglich eine subjektive Einschätzung von Daniel Meyer Auktionen zum Ausdruck.



Durchführung der Versteigerung, Gebote

Alle Gebote gelten als vom Bieter im eigenen Namen und für eigene Rechnung abgegeben.

Jeder Bieter erhält nach Vorlage eines gültigen Personaldokuments und Zulassung zur Auktion von Daniel Meyer Auktionen eine Bieternummer. Mit der Zulassung zur Auktion wird auch die Kenntnis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen per Unterschrift bestätigt.

Nur unter dieser Nummer abgegebene Gebote werden auf der Auktion berücksichtigt.

Vorbehaltlich der Zustimmung von Daniel Meyer Auktionen können Gebote auch in Abwesenheit, d.h. schriftlich oder telefonisch abgegeben werden. Gebote in Abwesenheit werden in der Regel zugelassen, wenn der Bieter mindestens 24 Stunden vor Beginn der Versteigerung bei Daniel Meyer Auktionen die Zulassung beantragt hat. Der Antrag muss das Kunstwerk unter Aufführung von Katalognummer und Katalogbezeichnung benennen. Ein abgegebenes schriftliches Gebot wird nicht zwangsläufig voll ausgenutzt. Der Zuschlag erfolgt so niedrig wie möglich, d.h. in Höhe des Limits oder, sofern ein anderes Gebot vorliegt, bis dieses überboten ist. Bei telefonischen Geboten wird ein im Saal anwesender Telefonist beauftragt, nach Anweisung des Telefonbieters, Gebote abzugeben. Bei Telefongeboten wird keine Gewähr für das Zustandekommen der Telefonverbindung übernommen.



Zuschlag, Gefahrübergang, Abholung

Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf ein Übergebot nicht erfolgt und der vom Einlieferer vorgeschriebene Limitpreis erreicht ist. Wird dieser Limitpreis nicht erreicht, kann der Versteigerer das Gebot ablehnen oder unter Vorbehalt zuschlagen, in diesem Fall ist der Bieter vier Wochen an sein Gebot gebunden. Erhält er in dieser Zeit nicht den vorbehaltlosen Zuschlag, dann erlischt sein Gebot. Wenn mehrere Personen zugleich dasselbe Gebot abgeben und nach dreimaligem Aufruf kein Mehrgebot gemacht wird, entscheidet das Los über den Zuschlag. Der Versteigerer ist befugt, den erteilten Zuschlag zurückzunehmen und die Sache erneut anzubieten, wenn irrtümlich ein rechtzeitig abgegebenes Gebot übersehen worden ist oder sonst Zweifel über den Zuschlag besteht.

Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Mit dem Zuschlag geht die Gefahr auf den Erwerber über. Anwesende Erwerber sind verpflichtet, die Gegenstände sofort nach der Auktion, spätestens innerhalb von sieben Tagen nach Erteilung des Zuschlages in Empfang zu nehmen Die Gegenstände werden grundsätzlich erst nach vollständiger Bezahlung aller vom Käufer geschuldeten Beträge ausgehändigt. Abwesende Erwerber sind verpflichtet, die Gegenstände unverzüglich nach Mitteilung des Zuschlages abzuholen. Bei späterer Abholung bitten wir um kurze Nachricht, um Wartezeiten zu vermeiden. Jede Verwahrung und jeder Transport erfolgt auf Kosten und Gefahr des Käufers. Nach Erhalt einer schriftlichen Versandanweisung wird der Versand bestmöglich durchgeführt und auf Wunsch versichert.



Kaufpreis, Zahlung

Der Kaufpreis setzt sich zusammen aus der Zuschlagsumme, dem Aufgeld von 20 % und der auf das Aufgeld erhobenen Mehrwertsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe (Regelbesteuerung). Persönlich an der Kunstversteigerung teilnehmende Käufer haben den Kaufpreis sofort nach erfolgtem Zuschlag ohne Abzug zu zahlen. Eine Stundung wird nicht gewährt. Zahlungsverzug tritt zwei Wochen nach Rechnungsdatum ein.

Während oder unmittelbar nach der Auktion ausgestellte Rechnungen bedürfen einer besonderen Nachprüfung und eventuellen Berichtigungen. Irrtum vorbehalten. Mündliche Auskünfte oder Auskünfte über Email ohne schriftliche Bestätigung durch offizielle schriftliche Rechnungslegung sind unverbindlich.



Verzug

Verweigert der Käufer Abnahme oder Zahlung oder gerät er mit der Zahlung des Kaufpreises in Verzug, kann der Versteigerer wahlweise entweder Erfüllung des Kaufvertrages oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 1% pro Monat berechnet. Einen Monat nach Eintritt des Verzuges ist Daniel Meyer Auktionen berechtigt und auf Verlangen des Einlieferers verpflichtet, diesem Namen und Adressdaten des Käufers zu nennen.



Einwilligungserklärung Datenschutz

Ich bin damit einverstanden, dass mein Name, meine Adresse und Käufe für Zwecke der Durchführung und Abwicklung des Vertragsverhältnisses elektronisch von Daniel Meyer Auktionen gespeichert und verarbeitet werden. Sollte ich im Rahmen der Durchführung und Abwicklung dieses Vertragsverhältnisses meinen vertraglichen Pflichten nicht nachkommen, stimme ich zu, dass diese Tatsache in eine Sperrdatei, die allen Auktionshäusern des Bundesverbands Deutscher Kunstversteigerer e.V. zugänglich ist, aufgenommen werden kann.



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Diese Versteigerungsbedingungen regeln sämtliche Beziehungen zwischen dem Käufer und Daniel Meyer Auktionen. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.



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Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder nichtig sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht. Die Parteien verpflichten sich unwirksame oder nichtige Bestimmungen durch neue Bestimmungen zu ersetzen, die dem in den unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen enthaltenen wirtschaftlichen Regelungsgehalt in rechtlich zulässiger Weise gerecht werden.

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